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Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine, wegen Krankheit oder Behinderung, eingeschränkte Person ihren Alltag dauerhaft nicht selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch Andere angewiesen ist.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Ausschlaggebend ist der tägliche Hilfebedarf in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung.